Fernsehen im Seniorenheim: Weiterleiten von Programm in Zimmer laut BGH rechtens
Die Betreiberin eines Seniorenheims darf Rundfunkprogramme, die sie per Satellit empfängt, an ihre Heimbewohner weiterleiten. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, muss sie dafür keine zusätzlichen Gebühren an Sender oder Urheber entrichten. In dem Streit hatten die Gema und die Verwertungsgesellschaft Corint Media, welche die urheberrechtlichen Nutzungsrechte von Sendern wahrnimmt, geklagt. (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23)