Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter: Gericht sieht keine Gründe für Mordanklage
Nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz soll sich der mutmaßliche Täter in knapp zwei Wochen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Zweibrücken sieht jedoch anders als die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Gründe für einen Tötungsvorsatz und damit auch nicht für eine Mordanklage, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Vielmehr komme eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.