OLG: Richter darf sich an christlichem Menschenbild orientieren
Ein Richter gilt nicht automatisch als befangen, weil er sich am christlichen Menschenbild orientiert. Das erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag. Es ging ursprünglich um einen Rechtsstreit um Miete. Der Anwalt des Klägers kritisierte, dass er die Überlegungen des Gericht für "rührselig" halte. Daraufhin antwortete der Richter, dass er sich bei seinen Erwägungen an einem christlichen Menschenbild orientiere.