Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus
Das bisherige Klimaschutzprogramm der früheren Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die Klimaziele zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)