Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Gericht lehnt Antrag auf Einstellung ab
Im Hamburger Prozess um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist die Verteidigung mit einem Antrag auf Verfahrenseinstellung gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamburg lehnte diesen am Dienstag als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende Januar an.