Mietpreisbremse verletzt kein Grundrecht: Beschwerde scheitert in Karlsruhe
Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der Miete ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Das Grundgesetz schütze nicht die "einträglichste" Nutzung von Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde einer Firma, die in Berlin eine Wohnung vermietet, hatte damit keinen Erfolg. (Az. 1 BvR 183/25)