Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen
Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach am Montag. (Az.: 2-23 O 224/25)