Gericht: Privatschule muss Schülerin nach Fehlzeiten nicht erneut aufnehmen
Eine Privatschule darf eine Schülerin wegen erheblicher unentschuldigter Fehlzeiten und versäumter Anmeldefristen für das neue Schuljahr ablehnen. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Dienstag. Es hob damit eine zuvor zugunsten der Schülerin ergangene Eilentscheidung des Frankfurter Landgerichts auf. Die 17-Jährige hatte die Schule seit der ersten Klasse besucht, für jedes Schuljahr war ein neuer befristeter Schulvertrag erforderlich.