Bundesfinanzhof: Beiträge an Schulförderverein können steuerlich absetzbar sein
Eltern, die Beiträge an den Förderverein der Privatschule ihrer Kinder zahlen, können diese unter Umständen von der Steuer absetzen. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag in München mitteilte, können unter bestimmten Voraussetzungen 30 Prozent des Schulgelds, höchstens aber 5000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. (Az. X R 27/23)