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Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen

Hunderttausende bei Schülerprotesten in Frankreich auf den Straßen

Unterstützt von Gewerkschaften haben sich in Frankreich am Dienstag hunderttausende Menschen an den seit Wochen andauernden Schülerprotesten beteiligt. Nach Gewerkschaftsangaben gab es landesweit Kundgebungen mit insgesamt 450.000 Menschen Teilnehmern, davon 100.000 allein in Paris. In mehreren Städten kam es zu Ausschreitungen, bei denen die Polizei Tränengas und Wasserwerfer einsetzte.

EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern

EU-Beitritt: Brüssel will Verfahren vereinfachen und sich zugleich besser absichern

Die EU soll größer werden - und sich gleichzeitig reformieren. Die EU-Kommission legte am Dienstag Vorschläge für eine Vereinfachung des Beitrittsprozesses vor und regte zugleich einen stärkeren Schutz vor rechtsstaatlichen Vergehen bei Neu-Mitgliedern an. Die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten mache es notwendig, "unsere Institutionen vorzubereiten, unsere Politik an neue Realitäten anzupassen", erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Für den Fall eines Beitritts der Ukraine plant Brüssel spezifische Sonderregelungen im Agrarsektor.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)