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Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt

Das Drama um den Fall einer Familie aus dem brandenburgischen Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung ihr Haus verlieren sollte, ist beendet. Bei einem Güterichtertermin sei ein Vergleich geschlossen worden, teilte das brandenburgische Justizministerium am Mittwoch mit. Demnach wird der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks wieder ins Grundbuch eingetragen, die Familie erhalte eine angemessene Entschädigung. Damit seien sämtliche gegenseitige Ansprüche abschließend geklärt, auch alle Ansprüche gegen das Land Brandenburg.

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Der Fall war bis vor den Bundesgerichtshof gegangen, dieser hatte ihn zuletzt an das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dort ruhte der Fall seit Januar wegen der laufenden Vergleichsgespräche.

Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren. Zwischenzeitlich stand sogar der Abriss des von der Familie gebauten Hauses im Raum - dies konnte die Familie aber letztlich verhindern.

Das tausend Quadratmeter große Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin wurde 1993 an einen US-Bürger vererbt, nachdem dessen Großtante gestorben war. Der Erbe lebt nicht in Deutschland. Da auf dem Grundstück noch Schulden lasteten, wurde ab 2008 die Zwangsversteigerung betrieben. Der Eigentümer wusste davon aber nichts, denn das Amtsgericht Luckenwalde gab ihm nicht Bescheid. Es benachrichtigte lediglich einen Rechtsanwalt als Vertreter, weil der Aufenthaltsort des US-Bürgers nicht bekannt sei.

Im Jahr 2010 erhielt ein Paar mit zwei Kindern den Zuschlag und ersteigerte so das Grundstück. Die Familie ließ das Wochenendhaus, das dort stand, abreißen und baute sich ein Wohnhaus. Sie nahm dafür 280.000 Euro als Kredit auf. Im August 2012 zog die Familie ein.

Als er von der Zwangsversteigerung erfuhr, zog der US-Bürger vor Gericht und beantragte, den Zuschlag wieder aufzuheben. Damit hatte er 2014 Erfolg, es folgten daraufhin weitere Prozesse. Nun ist der Rechtsstreit aber dauerhaft beigelegt.

C.Queeney--NG