EuGH-Urteil zu Vodafone-Streit stärkt Position von Kunden
Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag stärkt die Position von Kunden gegenüber Telekommunikationsanbietern. Das EU-Recht sieht demnach nicht vor, dass Anbieter die Vertragsbedingungen einfach so ändern können. Stattdessen regelt die Richtlinie ein Kündigungsrecht für Verbraucher, wenn der Anbieter den Vertrag ändert. Das Urteil ist für gleich zwei laufende Klagen gegen Vodafone relevant. (Az. C-669/24)
Gefragt hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf, das in einem Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Vodafone verhandelt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behält sich Vodafone vor, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Dagegen klagte der vzbv. Er sieht eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Vodafone argumentiert dagegen, dass das deutsche Telekommunikationsgesetz Anbietern dieses Recht zugesteht.
Da dem deutschen Gesetz europäisches Recht zugrunde liegt, befragte das Oberlandesgericht den EuGH. Dieser wies in seinem Urteil darauf hin, dass Verbraucher als schwächere Partei besonders geschützt sind. Über den konkreten Streitfall ist damit noch nicht entschieden, das müssen die Richter in Düsseldorf tun. Sie müssen sich dabei aber an der Rechtsauffassung des EuGH orientieren.
Dessen Urteil hat auch Folgen für eine Sammelklage wegen Preiserhöhungen von Festnetzverträgen gegen Vodafone, die am Oberlandesgericht Hamm verhandelt wird. Dieses hat ebenfalls mit seiner Entscheidung auf den EuGH gewartet. Der Sammelklage haben sich mehr als 116.000 Menschen angeschlossen, wie der vzbv mitteilte.
Er sprach nach dem Urteil in Luxemburg von einem "wichtigen Signal für die weiteren Verfahren". "Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop.
Vodafone teilte mit: "Es geht im Kern um die Frage, ob sich ein Recht zur Veränderung von Vertragskonditionen bereits aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergibt oder weitergehende Anforderungen bestehen." Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung und mögliche Auswirkungen analysieren zu wollen.
M.Scott--NG