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EU-Fischereiverbote: Rainer pocht auf Ausnahme für deutsche Ostsee-Fischer
EU-Fischereiverbote: Rainer pocht auf Ausnahme für deutsche Ostsee-Fischer / Foto: Alessandro RAMPAZZO - AFP/Archiv

EU-Fischereiverbote: Rainer pocht auf Ausnahme für deutsche Ostsee-Fischer

In den EU-Verhandlungen über Fischereiverbote in der Ostsee pocht Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) auf eine Beibehaltung der Ausnahmen für deutsche Küstenfischer. Ein vollständiges Fangverbot für Hering würde wahrscheinlich viele die Existenz kosten, sagte Rainer beim Treffen der EU-Agrarminister am Montag in Luxemburg. Derzeit dürfen kleine Ostsee-Betriebe noch Hering fischen, obwohl der Bestand stark bedroht ist.

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Die Küstenfischer an der Ostsee "kämpfen sowieso in verschiedensten Bereichen ums wirtschaftliche Überleben", sagte Rainer. Die bestehende Ausnahme schränke das Überleben der Heringsbestände hingegen nicht ein. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, die Ausnahme für kleine Küstenfischer zu streichen. Hering wäre dann nur noch als Beifang erlaubt - das sind Fische, die unbeabsichtigt ins Netz gehen.

Auch Dorsche dürfen in der westlichen Ostsee seit einigen Jahren nicht mehr gefischt werden. Nach Einschätzung der EU-Kommission haben sich die Bestände trotzdem nicht erholt. Sie schlug deshalb vor, die erlaubte Beifangmenge noch einmal drastisch zu reduzieren. Auch im Rest der Ostsee soll die erlaubte Fangmenge sinken.

In anderen Teilen der Ostsee gibt es wieder mehr Fisch. Im Norden und Osten des Gewässers sollen die erlaubten Fangmengen für Hering sowie für Sprotte steigen, für Lachs und Scholle sollen sie unverändert bleiben. Estlands Landwirtschaftsminister Hendrik Terras sagte in Luxemburg, er erwarte "gute Nachrichten" für die Fischer.

Die EU-Staaten legen jedes Jahr im Herbst die erlaubten Fangmengen für das folgende Jahr fest. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), legen häufig aber etwas höhere Fangmengen fest.

Die 27 Agrarminister beraten in Luxemburg zudem über die Vergabe der europäischen Fördergelder für die Landwirtschaft ab 2028. Dabei geht es unter anderem um die Voraussetzungen, die ein "aktiver" Landwirt erfüllen muss, um EU-Gelder beantragen zu können. Außerdem hat die Kommission eine Obergrenze für die Förderung pro Betrieb und Jahr vorgeschlagen, die unter den Mitgliedsländern umstritten ist.

Die Verhandlungen könnten sich bis zum späten Abend oder sogar bis Dienstag ziehen. Die Höhe der Fördergelder steht indes noch nicht fest. Sie hängt von den laufenden Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen EU-Haushalt von 2028 bis 2034 ab.

D.R.Megahan--NG