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Gerichtsdokumente veröffentlicht: BGH bestätigt Verurteilung von Journalist Semsrott
Gerichtsdokumente veröffentlicht: BGH bestätigt Verurteilung von Journalist Semsrott / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Gerichtsdokumente veröffentlicht: BGH bestätigt Verurteilung von Journalist Semsrott

Die Verurteilung des Journalisten Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die zugrunde liegende Regelung im Strafgesetzbuch nicht für verfassungswidrig, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der Chefredakteur des Portals FragDenStaat hatte bewusst dagegen verstoßen, weil er das anders sieht. (Az. 5 StR 78/25)

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Er veröffentlichte mit Zustimmung der Beschuldigten im August 2023 drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus einem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen die Letzte Generation. Das Veröffentlichen der Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahrens im Wortlaut ist aber nicht erlaubt, bevor sie in einer öffentlichen Verhandlung behandelt wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Der Fall landete beim Berliner Landgericht. Semsrotts Verteidigung beantragte dort, die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Das tat das Landgericht aber nicht. Es verwarnte den Journalisten im Oktober 2024, behielt sich die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro vor und setzte eine Bewährungszeit auf ein Jahr fest.

Semsrott wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand keine Rechtsfehler und hält die Regelung auch nicht für verfassungswidrig. Sie greife "äußerst schonend" in die Meinungs- und Pressefreiheit ein, erklärte der fünfte Strafsenat, der in Leipzig sitzt. Inhaltliche Berichterstattung über die jeweiligen Verfahren bleibe stets möglich.

Der BGH-Beschluss fiel Ende Juli, wurde aber am Mittwoch erst veröffentlicht. Das Berliner Urteil ist damit rechtskräftig. FragdenStaat hatte schon 2024 angekündigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

F.Coineagan --NG