

Gericht: Sexualstraftäter darf trotz Psychose in Türkei abgeschoben werden
Ein verurteilter Sexualstraftäter darf in die Türkei abgeschoben werden, obwohl er an einer Psychose leidet. Er sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag. Es lehnte den Eilantrag des Türken gegen die Stadt Moers ab.
Der Mann verbüßt wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Stieftochter eine Haftstrafe. Auch nach seiner bevorstehenden Entlassung aus dem Gefängnis muss er eine elektronische Fußfessel tragen, wie das Gericht ausführte. Er wurde ausgewiesen.
Die öffentliche Sicherheit wiegt hier dem Eilbeschluss zufolge schwerer als das Interesse des Manns und seiner Familie. Der Mann hält sich seit etwa 30 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf. Er verweigerte weitgehend, seine Krankheit behandeln zu lassen.
Eine solche Therapie sei auch in der Türkei möglich, erklärte das Gericht. Die Ausweisung sei rechtens. Nach seiner Ausreise gilt für den Mann für zehn Jahre ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Ob er tatsächlich noch vor Ende seiner Zeit im Gefängnis abgeschoben werden könne, hänge davon ab, ob die türkischen Behörden ihm das notwendige Passersatzpapier ausstellten.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.
O.Ratchford--NG