Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
Die Meldung fehlender Impf- oder Genesungsnachweise von Mitarbeitern der Berliner Feuerwehr während der Coronapademie an das Gesundheitsamt ist rechtens gewesen. Die Mitteilung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) im Jahr 2022 sei laut Infektionsschutzgesetz verpflichtend gewesen und datenschutzkonform erfolgt, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Montag.
Die Klagen von zwei Feuerwehrbeamten auf Schadenersatz in Höhe von 5000 Euro hatte damit keinen Erfolg. Allerdings erkannte das Gericht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenrichtigkeit, weil die Feuerwehr für alle Beschäftigten angegeben habe, sie hätten Kontakt zu vulnerablen Gruppen. Die beiden Kläger verrichteten aber reine Bürotätigkeiten, demnach war die Angabe laut Gericht falsch.
Zum Ausgleich sprach das Verwaltungsgericht den Feuerwehrmännern Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zu. Einer der Kläger soll noch weitere 100 Euro wegen einer weiteren fehlerhaften Auskunft über seine personenbezogenen Daten erhalten. Ein weitergehender Schaden sei nicht anzunehmen, betonte das Gericht. Die von den Feuerwehrbeamten geschilderten psychischen Beeinträchtigungen beruhten nach der Überzeugung der Kammer nicht auf dem Datenschutzverstoß, sondern auf der Meldung an das Lageso.
Das Urteil fiel am Mittwoch vergangener Woche. Die Kammer ließ Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
K.Cairstiona--NG